Berechtigterweise haben in den letzten Tagen einige Sportler nachgefragt, wann im Zuge der Corona-Lockerungen der Trainingsbetrieb beim SVB im Bereich Schwimmen wiederaufgenommen werden kann.
Diesbezüglich wurde bereits am 19.05. ein Antrag zur Wiedereröffnung des SVB-Hallenbads beim Gesundheitsamt Bayreuth gestellt. Eine Öffnung war demnach ausschließlich für den Trainingsbetrieb (kein öffentlicher Badebetrieb) vorgesehen. Ein strenges Hygienekonzept, angelehnt an die Leitlinien des DSV, wurde dazu vorgelegt.
Das bearbeitende Ordnungsamt hat diesen Antrag mittlerweile abgelehnt, da die derzeit geltende Bayerische Infektionsschutzverordnung eine Öffnung von Hallenbädern nach wie vor nicht erlaubt und in dem Antrag auch kein Ausnahmetatbestand gesehen wird. Da die derzeit geltenden Regelungen nur bis 14.06. gelten, könnte es möglicherweise danach zu Änderungen kommen (Stand 09.06.2020: noch keine Folgeregelung bekannt).
Unterdessen wird ab 15.06. das Bayreuther Kreuzsteinbad wieder eingeschränkt geöffnet. Dort hat der SVB ebenfalls die Nutzung von Bahnzeiten beantragt. Die Entscheidung hierzu ist noch offen. Bereits klar ist aber, dass es sich aufgrund aller gesetzlicher Vorgaben, der Schließung sämtlicher Hallenbäder sowie der hohen Nachfrage nach Bahnzeiten hier nur um sehr eingeschränkte Kapazitäten handeln würde, so dass nicht alle Trainingsgruppen berücksichtigt werden können. Sofern es kurzfristig eine Freigabe geben sollte, werden die jeweiligen Trainer ihre Sportler über eventuelle Trainingszeiten informieren.
Wir hoffen, dass die Bayerische Landesregierung möglichst schnell weitere Lockerungen erlässt, da die Pauschalschließungen in Bayern bereits jetzt zu systematischen Nachteilen gegenüber Sportlern in anderen Bundesländern, in denen teilweise bereits seit Längerem wieder trainiert werden kann, führt.