Mit dem Schulstart in dieser Woche haben alle bayerischen Grundschüler einen Gutschein in Höhe von 30 Euro für eine Mitgliedschaft in einem Sportverein sowie alle Erstklässler einen Gutschein für einen Schwimmkurs erhalten. Diese sicherlich gut gemeinte Idee der bayerischen Staatsregierung ist jedoch leider in der Praxis schwer umsetzbar, so dass wir auf die Handhabe bei uns im SV Bayreuth hinweisen müssen.
50 Euro-Gutschein für Schwimmkurse:
Aktuell befinden sich auf der Warteliste des SV Bayreuth über 400 (!) Kinder, was einer Wartezeit von rund 2 Jahren entspricht. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit vom 14.09.21 bis 13.09.22 – es wird bei jetzigen Neuanmeldungen also kaum funktionieren, dass die Kinder ihren Gutschein rechtzeitig einlösen können! Zu „verdanken“ ist dieser Zustand ebenfalls der bayerischen Staatsregierung, die mit Beginn des „Lockdowns light“ im November 2020 auch die Durchführung von Schwimmkursen in Kleinstgruppen untersagte. Erst seit Juni 2021 sind wieder Schwimmkurse in Hallenbädern durchführbar. Dass also in dieser Zeit beispielsweise Töpferkurse der VHS als „Bildungsangebot“ zumindest zeitweise durchführbar waren, Schwimmkurse als „Freizeitbeschäftigung“ jedoch nicht, liegt allein an der entsprechenden Kategorisierung aus München. Bereits am 26.11.2020 wurde seitens einer Oppositionspartei in einem Positionspapier auf diesen Zustand hingewiesen und eine entsprechende Freigabe für Schwimmkurse beantragt, die jedoch von CSU/Freien Wählern unbeachtet blieb. Genauso unbeachtet blieben Schreiben des SV Bayreuth an alle Bayreuther Stadtratsfraktionen, in denen der Verein bereits am 08.11.2020 auf die drohende Überlastung der Schwimmkurse hinwies. Einzig die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen & Unabhängigen“ nahm sich Zeit für eine Rückmeldung.
Für Kinder, die bereits seit Längerem für einen Kurs angemeldet sind und die nun das Glück haben, einen Schwimmkurs starten zu dürfen, sind die Gutscheine natürlich einsetzbar. Da der Verein die 50 Euro je Kind erst zum Quartalsende erstattet bekommt, muss der Kurs jedoch voll bezahlt werden und der Betrag wird dem Konto der Eltern gutgeschrieben, wenn tatsächlich Geld an den SVB geflossen ist. Warum den Vereinen für die Gutscheine eine 5-jährige Aufbewahrungspflicht aufgehalst wurde, ist ein weiteres Rätsel…
30 Euro-Gutschein für Vereinsmitgliedschaft:
Gemäß den Informationen auf mach-mit.bayern.de sind die Gutscheine nicht für bestehende Vereinsmitgliedschaften anwendbar. Somit müssten die Kinder den Verein wechseln oder die Mitgliedschaft kündigen und wieder eintreten, um diesen Gutschein einlösen zu können – ein bürokratischer Irrsinn! Ungelöst ist leider noch die Frage, wie wir die bereits verteilten Gutscheine abrechnen können. Leider liegen hierzu noch gar keine Informationen vor, obwohl bereits im Juni beschlossen wurde, dass es diese Gutscheine geben soll und diese bereits an die Schüler verteilt wurden. Aus diesem Grund werden wir diese Gutscheine vorerst nicht anerkennen können, solange nicht bekannt ist, wie der Verein die Summen abrechnen kann.
Fazit: Gut gemeinte Idee, die aber völlig an der Praxis vorbeigeht – insbesondere im Bereich Schwimmkurse. Obendrein werden die Lasten vollständig auf die Vereine abgewälzt (von der Bearbeitung der zahlreichen Anfragen der Eltern gar nicht zu sprechen…). Der Wahlkampf lässt grüßen!